Galluskeller

bis 100 Personen
ab CHF 100.00

Reservationen müssen mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingegangen sein.

Bitte geben Sie in den Nachrichten ihr Alter und ihre Berufsausbildung an, sie helfen uns bei der Preisgestaltung.

Zudem erfassen Sie bitte in den Nachrichten ihre IBAN-Nummer für die Rückzahlung der Reinigungskaution.

Nach der Online-Reservation erhalten Sie per Mail eine Bestätigung. Mit separater Post erhalten Sie dann die Rechnung mit einer Einverständniserklärung für die untenstehenden Regeln. Die Reservation ist erst bestätigt, nach Eingang der unterzeichneten Bestätigung.

Minderjährige Mieter müssen einen gesetzlichen Vertreter angeben.

Der Galluskeller ist ein Jugendraum und eignet sich bestens für Partys, Geburtstagsfeiern oder sonstige Veranstaltungen von und mit Jugendlichen.


Nutzungsbedingungen Galluskeller

Preise pro Benutzung:

 

Einheimische mit Wohnsitz in den Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Untereggen

Andere

Jugendliche bis Ende Oberstufe, Gymnasium, Kantonsschule oder Fachmittelschule

Fr. 100.—

 

150.—

 

Jugendliche in der Lehre oder im Studium

 

Fr. 200.—

 

300.—

 

Erwachsene ab 18 Jahren oder nach abgeschlossener Erstausbildung

Fr. 300.—

 

450.—

 

Kommerzielle Veranstaltungen

Fr. 750.—

 

1‘000.—

 

Jugendliche bis 25 Jahre, die sich in leitender Funktion in einem Jugendverband der Katholischen Kirche Region Rorschach (Jubla, Blauring Goldach, Pfadi, Schönstatt, Minis etc.) engagieren erhalten den Galluskeller einmal jährlich für die eigene Geburtstagsfeier gratis.

 

Kaution für alle Nutzer:                                                Fr. 200.—*

*wird nach der Rückgabe zurückerstattet, wenn der Raum gut gereinigt wurde und die Nutzungsbedingungen lückenlos eingehalten wurden.

 

Mit der Reservation des Galluskellers bekunden Sie sich uneingeschränkt einverstanden mit folgenden Regeln:

1. Reservation

Die Reservation erfolgt über das Reservationstool der Kirchgemeinde. Eine Reservation gilt erst nach erfolgter Zahlung als bestätigt. Bei einer Stornierung der Reservation mehr als zwei Wochen vor dem Termin wird die Kaution und der halbe Nutzungspreis zurückerstattet. Bei einer späteren Annulation wird lediglich die Kaution zurückbezahlt.

2. Alkoholausschank und -konsum

Im Galluskeller und in seiner Umgebung (Kirchplatz, Innenhof Zentrum St. Kolumban/Stadt-hof) sind zu jeder Zeit die gesetzlichen Bestimmungen für den Alkoholausschank und -konsum einzuhalten. Verstösse dagegen führen automatisch zur Einbehaltung der Kaution.

3. Rauchen

Im gesamten Haus Gallus (Kirchstrasse 5) herrscht striktes Rauchverbot (inkl. Vape, e-Zigaretten u.ä.). Das beinhaltet insbesondere den Galluskeller, die dazugehörige Vorzone samt Toilettenanlage und den Treppenaufgang. Wird in unmittelbarer Umgebung des Haus Gallus geraucht, müssen die Zigarettenreste in Aschenbechern entsorgt werden.

4. Illegale Drogen

Der Konsum von illegalen Drogen (Cannabis etc.) ist im Haus Gallus und auf dem gesamten Areal verboten. Verstösse dagegen führen automatisch zur Einbehaltung der Kaution.

5. Nachtruhe

Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Lärmemissionen (Musik etc.) dürfen im Freien nicht mehr hörbar sein.

6. Feueralarmanlage

Fehlmanipulationen an der Feueralarmanlage führen automatisch zur Einbehaltung der Kaution. Einsätze von Rettungskräften aufgrund fahrlässigen Umgangs (Fehlalarme) gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers.

7. Reinigung

Der Galluskeller, die Vorzone, die Toilettenanlage und das Treppenhaus müssen nach der Veranstaltung sauber hinterlassen werden. Stark verschmutzte Gebäudeteile müssen nassgereinigt werden. Die Reinigung innerhalb des Gebäudes muss bis 10.00 Uhr des Folgetages erfolgt sein. Verschmutzungen im Aussenbereich (Kirchplatz, Innenhof Zentrum St. Kolum-ban/Stadthof, Umgebung Kolumbanskirche samt Kirchpark) müssen bis 08.00 Uhr des Folgetages gereinigt sein.

Nachreinigungen durch die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde werden mit Fr. 50.—pro Stunde der Kaution in Abzug gebracht.

8. Abfall

Sämtlicher Abfall muss selbst entsorgt werden. Die öffentlichen Abfalleimer dürfen nicht verwendet werden.

9. Schäden

Für Schäden am Gebäude, an Gebäudeteilen oder am Inventar haftet der Nutzer im Umfang des Neuanschaffungswertes zum Zeitpunkt der Neuanschaffung. Überdies schuldet der Nutzer der Kirchgemeinde weitere damit zusammenhängende Schadenspositionen, so werden beispielsweise interne Arbeitsstunden zusätzlich mit Fr. 50.— verrechnet und der Nutzer schuldet ausserdem Umsatzeinbussen.

10. Stichproben

Die Kirchgemeinde behält sich Stichprobenkontrollen vor und ist jederzeit berechtigt, eine Veranstaltung unverzüglich abzubrechen. Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Kirchgemeinde ist Folge zu leisten.

11. Versicherung

Der Nutzer verpflichtet sich ferner, sich umfassend gegen Schäden zu versichern. Die Kirchgemeinde ist berechtigt, bei Bedarf die Vorlage der Police und der Prämienquittung(en) zu verlangen.

Die Kirchgemeinde tritt zu keinem Zeitpunkt mit Versicherungen des Schadenverursachers in Absprachen. Versicherung ist Sache des Nutzers.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 9400 Rorschach


KW 18, April 2024

KW 18
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